Gesetz über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Erforderliche Dokumente gemäß Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche

Wir möchten Sie freundlich darüber informieren, dass die AGENTUR, ein Teil von STOYANOV ENTERPRISES, in ihrer Eigenschaft als Vermittler bei Immobilientransaktionen eine verpflichtete Person gemäß Art. 4, Punkt 18 des Gesetzes über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche (GMBG) und Art. 9, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen gegen die Finanzierung des Terrorismus (GMFT).
Gemäß den genannten Gesetzen ist vor dem Abschluss eines Vermittlungsvertrags beim Kauf und Verkauf von Immobilien ein Vertrag über eine Kaution und andere Dokumente erforderlich, sowie bei Transaktionen zur Vermietung von Immobilien, bei denen die monatliche Miete anfällt Bei einem Bestellwert von 10.000 Euro oder dem Gegenwert in einer anderen Währung sind wir zu einer umfassenden Prüfung inklusive Identifizierung des Kunden verpflichtet, für die wir von Ihnen folgende Unterlagen benötigen:
• Kopie eines Ausweisdokuments/Personalausweises – für bulgarische Personen oder eines Reisepasses – für ausländische Personen; bei Vorhandensein eines Dokuments, das den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien bescheinigt, wird auch eine Kopie davon angefertigt/
• Kopie des Ausweises des/der gesetzlichen Vertreter(s) und des/der tatsächlichen Eigentümer(s) (für eine juristische Person)
• Kopien einer Vollmacht, des Personalausweises des Bevollmächtigten, sofern es eine vertretungsberechtigte Person gibt.
• Erklärung gemäß Art. 42, Abs. § 2 Abs. 2 gemäß Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche für eine prominente politische Persönlichkeit, gegenüber der Sie erklären, dass Sie nicht unter die Kategorien des Art. 36, Abs. 2, Kunst. 36, Abs. 5, sowie dass Sie in den letzten 12 Monaten nicht in eine dieser Kategorien gefallen sind bzw. in eine der aufgeführten Kategorien fallen. Die Erklärung wird von einem Kunden, einer Personen in ihrer Eigenschaft als Vertreter und tatsächliche Eigentümer des Kapitals einer juristischen Person abgegeben.
• Erklärung von Hon. 59, Abs. 1, Punkt 3 Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche für den tatsächlichen Eigentümer des Kapitals einer juristischen Person. Diese Erklärung ist für den Fall ausgefüllt, dass der Kunde, eine juristische Person, keine Erklärung gemäß Art. 63, Abs. 4 im Handelsregister bei der Registerbehörde eingetragen oder wenn die tatsächlichen Eigentümer nicht als Gesellschafter oder alleinige Eigentümer des Gesellschaftskapitals eingetragen sind.
• Erklärung gemäß Art. 66, Abs. 2 des Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche über die Herkunft der Mittel beim Kauf von Immobilien sowie bei der Vermietung von Immobilien mit einem monatlichen Mietwert von 10.000 Euro oder mehr, der von und juristischen Personen unter Einhaltung der einschlägigen Anforderungen des auszufüllen ist Gesetz über die vollständige, genaue und klare Angabe der Mittel, die für den Kauf/die Miete der Immobilie verwendet werden.
• Informationsfragebogen für einen Kunden, eine juristische Person oder eine Einzelperson.
Die von Ihnen bereitgestellten Dokumente bzw. Kopien davon werden ordnungsgemäß aufbewahrt und nur für die Durchführung von Kontrollen durch die zuständigen staatlichen Behörden in der Person der Direktion für Finanzinformationen der Nationalen Sicherheitsbehörde verwendet. Daher gilt die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und kann nicht durch die Anforderungen des Art. 12 - 22 und Kunst. 34 derselben Verordnung (Art. 83 Abs. 2 des Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäschå ). Sie können sich auf die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten verlassen, da die AGENTUR Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit allen Anforderungen des Datenschutzgesetzes und der GDPR verarbeitet.

Zu Ihrer Bequemlichkeit stellen wir alle Informationen über die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung, die Kategorien von Empfängern und die Speicherfristen für jeden Verarbeitungszweck im Abschnitt DATENSCHUTZRICHTLINIE.

Gemäß Art. Gemäß § 4 ZMIP sind alle Verpflichteten (einschließlich Finanzinstitute, Immobilienagenturen, Notare und andere), ihre Kunden durch Vorlage eines amtlichen Ausweises und Anfertigung einer Kopie davon zu identifizieren (Art. 53 Abs. 1 Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche). Als Personenidentifikation umfasst es Auftraggeber, natürliche Personen, die gesetzlichen Vertreter und die eigentlichen Inhaber der Handelsgesellschaften. Für juristische Personen, die nach dem bulgarischen Handelsrecht registriert sind, werden öffentlich zugängliche Dokumente gesammelt, beispielsweise ein aktueller Bericht über den allgemeinen Status des Unternehmens, aktuelle Satzungen, Gesellschaftsverträge usw als aktueller Bericht über die tatsächlichen Kapitaleigentümer und die Vertreter des Unternehmens. Entsprechende Berichte und Dokumente werden im Sinne der genannten Gesetze archiviert und auch gespeichert.

Beim Abschluss eines Vermittlungsvertrags zum Kauf und Verkauf oder eines Vertrages über eine Sicherheitsleistung durch eine elektronische Abrechnung, eine elektronische Signatur oder durch ein anderes Formular ohne Anwesenheit des Kunden können zusätzlich zu den angegebenen Dokumenten zusätzliche Dokumente angefordert werden die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren!



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